Die Berufung des Klägers gegen das am 25.06.2019 verkündete Urteil des Landgerichts Bonn -
Der Antrag des Klägers auf Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Der Gegenstandswert für das Berufungsverfahren wird auf 6.115,94 € festgesetzt.
I.
Der Kläger begehrt von der Beklagte Versicherungsleistungen in Höhe von 6.115,94 € aus einem Vollkaskoversicherungsvertrag wegen angeblicher Beschädigung seines Transporters A mit dem amtlichen Kennzeichen B am 05.10.2017.
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