BFH vom 24.11.1993
X R 123/90

Wiederkehrende Bezüge als dauernde Last (§ 10 e EStG)

BFH, vom 24.11.1993 - Aktenzeichen X R 123/90

DRsp Nr. 1997/8656

Wiederkehrende Bezüge als dauernde Last (§ 10 e EStG)

Wird in vorweggenommener Erbfolge von der Mutter ein Zweifamilienhaus auf den Sohn übertragen und wird der Mutter an einer Wohnung ein Wohnungsrecht eingeräumt, so ist die Übernahme von Schönheitsreparaturen an der wohnrechtsbelasteten Wohnung durch den Sohn nur dann als dauernde Last anzuerkennen, wenn dies im Übergabevertrag klar und eindeutig vereinbart wurde.

Für die Praxis:

Ein Altenteilsvertrag, dessen gesetzliches Regelstatut die Verpflichtung zur Instandhaltung der vom Altenteiler genutzten Wohnung enthält, liegt nach BFH-Ansicht nicht vor, wenn die Versorgungsleistungen offensichtlich nicht aus dem Ertrag des übergebenen Vermögens geleistet werden können.