I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Wiederzuteilung einer eingezogenen Milch-Referenzmenge in Höhe von 100.000 kg mit einem Fettgehalt von 3,79 %.
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