FG Berlin - Urteil vom 13.12.2002
9 K 9526/00
Normen:
AO § 355 Abs. 1 Satz 1 ; AO § 122 Abs. 2 Nr. 1 ; AO § 110 Abs. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 1218

Wirksame Bekanntgabe eines Steuerbescheides bei Zustellungsvollmacht

FG Berlin, Urteil vom 13.12.2002 - Aktenzeichen 9 K 9526/00

DRsp Nr. 2003/10979

Wirksame Bekanntgabe eines Steuerbescheides bei Zustellungsvollmacht

Ein Steuerbescheid kann bei Vorliegen einer Zustellungsvollmacht wirksam an den Zustellungsbevollmächtigten bekanntgegeben werden.

Normenkette:

AO § 355 Abs. 1 Satz 1 ; AO § 122 Abs. 2 Nr. 1 ; AO § 110 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Frage, ob der Kläger gegen Schätzungsbescheide betr. Einkommen- und Umsatzsteuerbescheide 1995 rechtzeitig Einspruch eingelegt hat.