FG Köln - Urteil vom 12.12.2012
2 K 53/07
Normen:
UStDV § 61 Abs 1; UStG § 18 Abs 9;

Wirksamer Vorsteuervergütungsantrag eines im europ. Ausland ansässigen Unternehmers; Form und Verfahren

FG Köln, Urteil vom 12.12.2012 - Aktenzeichen 2 K 53/07

DRsp Nr. 2013/6145

Wirksamer Vorsteuervergütungsantrag eines im europ. Ausland ansässigen Unternehmers; Form und Verfahren

Gem. § 61 Abs. 1 UStDV hat der steuerpflichtige Unternehmer die Vorsteuervergütung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu beantragen. Fehlen Eintragungen in bestimmten Abschnitten des Vordrucks (im Entscheidungsfall Abschn. 9a und b), ist dieser unwirksam, da er nicht alle vorgesehenen entscheidungserheblichen Angaben und Erklärungen enthält und damit nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Normenkette:

UStDV § 61 Abs 1; UStG § 18 Abs 9;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Berechtigung der Klägerin, für den Zeitraum Januar bis Dezember 2004 Vergütung von Vorsteuer zu erlangen, und dabei insbesondere um die Frage, ob ein wirksamer Vergütungsantrag gestellt wurde.