Die Klage wird abgewiesen.
II.Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen.
III.Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist, ob der Vater der von der Mutter beantragten Übertragung seines Freibetrages für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf der Kinder wirksam widersprochen hat.
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