1. Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten hin wird der Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Bremen vom 15.11.2021 -
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Kläger.
I.
Der Beklagte wendet sich gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss, mit dem die von ihm an den Kläger zu erstattenden Kosten auf 4.548,07 € festgesetzt worden sind.
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