Auf die Berufung der Kläger wird bei gleichzeitiger Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das Urteil des Landgerichts Bonn vom 19. Juli 2018 -
Es wird festgestellt, dass der Beklagten seit dem Zugang der Widerrufserklärung vom 16. Juni 2016 kein Anspruch mehr auf den Vertragszins und die vertragsgemäße Tilgung aus dem Darlehensvertrag vom 2. Oktober 2007 (HauptDarlNr. 6xx98xx00x) zusteht. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Von den Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens und denen des Berufungsverfahrens tragen die Kläger - diese jeweils zur Hälfte - 41 % und die Beklagte 59 %.
III. IV. V. 1. 2.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|