1. Die Berufungen der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 03.11.2022 und gegen das Ergänzungsurteil vom 12.01.2023 -
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten klagend über eine außerordentliche und hilfsweise ordentliche Kündigung der Beklagten und Widerklägerin (im Folgenden: Beklagte) vom 21.07.2022 sowie über die Weiterbeschäftigung des Klägers im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses. Widerklagend streiten die Parteien im Rahmen einer Stufenklage über eine Auskunftserteilung sowie hilfsweise über Unterlassung.
1. 2. 1. a) b) c) 2. 3. 4. 5.
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