FG Baden-Württemberg - Urteil vom 18.12.2003
2 K 411/01
Normen:
EStG § 52 Abs. 21 S. 3 § 21 Abs. 2 S. 1 ; BGB § 130 ;

Wirksamkeit eines Antrags auf Wegfall der Nutzungswertbesteuerung; Einkommensteuer 1994- 1998

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.12.2003 - Aktenzeichen 2 K 411/01

DRsp Nr. 2004/2654

Wirksamkeit eines Antrags auf Wegfall der Nutzungswertbesteuerung; Einkommensteuer 1994- 1998

Erfolgt in einer für ein teils selbstgenutztes, teils vermietetes Zweifamilienhaus eingereichten, von einem Steuerberater ausgefüllten Anlage V der Einkommensteuererklärung die Einkünfteermittlung ohne Ansatz des Mietwerts für die selbstgenutzte Wohnung und unter Aufteilung der Grundstücksaufwendungen in einen abziehbaren und einen nichtabziehbaren Teil, wird der Wegfall der Nutzungswertbesteuerung unwiderruflich auch ohne Kennzeichnung des dafür vorgesehenen Feldes in Zeile 7 des Vordrucks beantragt.

Normenkette:

EStG § 52 Abs. 21 S. 3 § 21 Abs. 2 S. 1 ; BGB § 130 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob ein Antrag auf Wegfall der Nutzungswertbesteuerung gemäß § 52 Abs. 21 Satz 3 Einkommensteuergesetz (EStG) wirksam gestellt worden ist.