Auf die Berufung der Klägerin wird das am 30.06.2015 verkündete Urteil der 27. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 123.346,96 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.06.2014 abzüglich am 10.11.2014 gezahlter 66.107,78 € zu zahlen.
Die Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin 2.526,40 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29.11.2014 zu zahlen.
Die Kosten des gesamten Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird gestattet, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, falls nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
A.
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