SchlHOLG - Beschluss vom 20.03.2023
2 Wx 56/22
Normen:
GmbHG § 16 Abs. 1 S. 1; GmbHG § 16 Abs. 1 S. 2; HGB § 13h Abs. 2 S. 1;
Vorinstanzen:
AG Pinneberg, vom 16.08.2022

Wirksamkeit von Rechtshandlungen eines neu eingetretenen Alleingesellschafters einer GmbH

SchlHOLG, Beschluss vom 20.03.2023 - Aktenzeichen 2 Wx 56/22

DRsp Nr. 2023/5237

Wirksamkeit von Rechtshandlungen eines neu eingetretenen Alleingesellschafters einer GmbH

Gesellschafterbeschlüsse eines neu eingetretenen Alleingesellschafters einer GmbH können nur dann Wirksamkeit entfalten, wenn zum Zeitpunkt der Beschlussfassung oder unverzüglich danach eine neue Liste, die ihn als Gesellschafter ausweist, in das Handelsregister aufgenommen wurde.

Tenor

Die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen den Zurückweisungsbeschluss des Handelsregisters des Amtsgerichts Pinneberg vom 16.08.2022 wird zurückgewiesen.

Normenkette:

GmbHG § 16 Abs. 1 S. 1; GmbHG § 16 Abs. 1 S. 2; HGB § 13h Abs. 2 S. 1;

Gründe

I.

Die betroffene Gesellschaft und Beschwerdeführerin ist im Handelsregister des Amtsgerichts ... unter der HRB ... mit Sitz in ... eingetragen.