BFH - Urteil vom 25.06.2021
II R 31/19
Normen:
FGO § 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 2;
Fundstellen:
BB 2022, 852
BFH/NV 2022, 659
DB 2022, 1048
DStR 2022, 714
DStRE 2022, 503
ZEV 2022, 367
Vorinstanzen:
FG München, vom 15.05.2019 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 2033/16

Wirksamkeit von Schenkungsteuerbescheiden gegenüber einer PrivatstiftungAusschüttungen aus einer ausländischen VermögensmasseErmittlung ausländischen RechtsBesteuerung von Ausschüttungen ausländischer Vermögensmassen bei einem Zwischenberechtigten

BFH, Urteil vom 25.06.2021 - Aktenzeichen II R 31/19

DRsp Nr. 2022/5410

Wirksamkeit von Schenkungsteuerbescheiden gegenüber einer Privatstiftung Ausschüttungen aus einer ausländischen Vermögensmasse Ermittlung ausländischen Rechts Besteuerung von Ausschüttungen ausländischer Vermögensmassen bei einem Zwischenberechtigten

1. Zwischenberechtigter einer ausländischen Vermögensmasse i.S. des § 7 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 Halbsatz 2 ErbStG ist, wer unabhängig von einem konkreten Ausschüttungsbeschluss über dingliche Rechte oder schuldrechtliche Ansprüche in Bezug auf Vermögen oder Erträge der Vermögensmasse verfügt. 2. Die Ermittlung ausländischen Rechts, dem die Vermögensmasse unterliegt, ist Aufgabe des FG als Tatsacheninstanz. In welchem Umfang das FG das ausländische Recht ermittelt, steht in seinem pflichtgemäßen Ermessen und ist von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls abhängig; der Vortrag der Beteiligten ist zu berücksichtigen. 3. Bei Ausschüttungen aus einer ausländischen Vermögensmasse obliegt es dem Empfänger, die Tatsachen darzulegen und gegebenenfalls die erforderlichen Beweismittel dafür zu beschaffen, dass ihm nach Maßgabe des einschlägigen Rechts kein Anspruch auf die Ausschüttung zugestanden habe.

Tenor

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 15.05.2019 – 4 K 2033/16 aufgehoben.