Streitig ist, ob Aufwendungen eines katholischen Priesters für eine Pilgerreise nach Lourdes sowie für ein Pädagogikstudium als Werbungskosten abziehbar sind.
Der 1962 geborene Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist nach abgeschlossenem Fachhochschulstudium Diplom-Theologe. Vom Wintersemester 1988/89 bis zum Sommersemester 1990 studierte er Pädagogik und Geschichtswissenschaften. Im Juni 1990 wurde er zum Priester geweiht. Anschließend war er zunächst als Vikar und ab Juli 1993 bis zu seiner Suspendierung im Mai 1998 als Pfarradministrator in einer Kirchengemeinde tätig; zusätzlich war er in einer anderen Kirchengemeinde mit der Kinder- und Jugendseelsorge beauftragt.
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