BFH - Urteil vom 17.12.2002
VI R 42/00
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 474

WK-Abzug, Umschulungsmaßnahme

BFH, Urteil vom 17.12.2002 - Aktenzeichen VI R 42/00

DRsp Nr. 2003/3121

WK-Abzug, Umschulungsmaßnahme

Aufwendungen einer Verkäuferin für eine Umschulung, die konkret und berufsbezogen auf die später aufgenommene Tätigkeit als Arzthelferin vorbereiten, sind vorab entstandene WK bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 S. 1 ;

Gründe:

Die 1963 geborene Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) nahm vom 5. Januar 1993 bis 4. Januar 1995 an einer vom Arbeitsamt geförderten Umschulungsmaßnahme zur Arzthelferin teil. Zuvor war sie als Verkäuferin im Schichtdienst tätig gewesen. Im Streitjahr 1994 absolvierte sie in einer Arztpraxis ein fast einjähriges Praktikum. Dort wurde sie nach erfolgreichem Abschluss der Umschulung fest angestellt.