Zwischen den Beteiligten ist die Höhe der dem Kläger (Kl.) zustehenden Steuervergünstigung nach § 10 e Einkommensteuergesetz (EStG) strittig. Dem Rechtsstreit liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Der Kläger erzielt als Soldat Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Er war verheiratet. Die Eheleute lebten seit dem 1. September 1996 getrennt.
Der Kläger und seine damalige Ehefrau hatten 1989 ein nach § 10 e EStG begünstigtes Objekt je zur ideellen Hälfte erworben. Sie erhielten dafür seit 1989 die Steuervergünstigung nach § 10e EStG.
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