FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 08.12.1999
V 161/99

Wohneigentumsförderung bei Übertragung zwischen Ehegatten

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 08.12.1999 - Aktenzeichen V 161/99

DRsp Nr. 2001/3234

Wohneigentumsförderung bei Übertragung zwischen Ehegatten

Fallen während des Abzugszeitraums des § 10 e EStG die Zusammenveranlagungsvoraussetzungen bei Ehegatten infolge eines dauernden Getrenntlebens oder Scheidung weg und erwirbt einer der Ehegatten den Miteigentumsanteil des anderen hinzu, kann der übernehmende Ehegatte die Abzugsbeträge in der bisherigen Gesamthöhe bis zum Ablauf des Abzugszeitraums fortsetzen. Für das Erwerbsjahr kann der übernehmende Ehegatte für den übernommenen Anteil die Steuervergünstigung aber nur dann geltend machen, wenn der veräußernde Ehegatte für den übertragenen Anteil die Wohneigentumsförderung nicht mehr in Anspruch nimmt.

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist die Höhe der dem Kläger (Kl.) zustehenden Steuervergünstigung nach § 10 e Einkommensteuergesetz (EStG) strittig. Dem Rechtsstreit liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Der Kläger erzielt als Soldat Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Er war verheiratet. Die Eheleute lebten seit dem 1. September 1996 getrennt.

Der Kläger und seine damalige Ehefrau hatten 1989 ein nach § 10 e EStG begünstigtes Objekt je zur ideellen Hälfte erworben. Sie erhielten dafür seit 1989 die Steuervergünstigung nach § 10e EStG.