BFH - Urteil vom 16.12.1999
IV R 53/99
Normen:
EStG § 13 Abs. 2 Nr. 2 §§ 14 16 52 Abs. 15 S. 9 Hs. 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 1078

Wohngebäude; BV-Eigenschaft bei Verpachtung eines Kleinstbetriebes nach Eigentumsübertragung unter Nießbrauchsvorbehalt

BFH, Urteil vom 16.12.1999 - Aktenzeichen IV R 53/99

DRsp Nr. 2000/5688

Wohngebäude; BV-Eigenschaft bei Verpachtung eines Kleinstbetriebes nach Eigentumsübertragung unter Nießbrauchsvorbehalt

Zur BV-Eigenschaft eines Wohngebäude bei der Verpachtung eines Klein- und Kleinstbetriebes nach Eigentumsübertragung unter Vorbehalt des Nießbrauchs und Bewilligung eines dinglich gesicherten Wohnrecht.

Normenkette:

EStG § 13 Abs. 2 Nr. 2 §§ 14 16 52 Abs. 15 S. 9 Hs. 2 ;

Gründe:

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) veräußerte im Streitjahr (1994) ihren Grundbesitz in ... Es handelt sich dabei um eine 24 387 qm große landwirtschaftliche Nebenerwerbsstelle sowie ein 1890 erbautes Wohnhaus. Der Betrieb hatte ursprünglich der Großmutter der Klägerin (G) gehört und war vom Vater der Klägerin (V) bis zu seinem Tode im Nebenerwerb bewirtschaftet worden. Noch im Jahr 1969 übertrug G der Klägerin im Wege der vorweggenommenen Erbfolge das Eigentum an dem Grundbesitz, behielt sich aber den lebenslänglichen Nießbrauch vor. Ferner stand ihr und der Mutter der Klägerin (M) ein dingliches Wohnrecht zu. Die landwirtschaftlichen Nutzflächen waren verpachtet worden.