BFH - Beschluß vom 21.12.2000
X B 71/00
Normen:
EStG §10 e ; FGO § 115 Abs. 2, 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2001, 772

Wohnungseigentumsförderung für Ferien- oder Wochenendwohnungen?

BFH, Beschluß vom 21.12.2000 - Aktenzeichen X B 71/00

DRsp Nr. 2001/4913

Wohnungseigentumsförderung für Ferien- oder Wochenendwohnungen?

1. Ferien- oder Wochenendwohnungen sind unabhängig von ihrer ggf. gegebenen Eignung und tatsächlichen Verwendung zur Dauernutzung nicht nach § 10 e Abs. 1 EStG begünstigt, wenn sie baurechtlich nicht ganzjährig bewohnt werden dürfen. 2. Die ausdrückliche Genehmigung eines Hauses als Wochenendhaus schließt die Dauernutzung aus. Auf die etwaige Unwirksamkeit des dem Baugenehmigungsbescheid zugrunde liegenden Bebauungsplanes kommt es insoweit nicht an. 3. Selbst wenn später die Genehmigung zum dauernden Bewohnen des Hauses erstritten wird, wirkt diese nicht zurück, sondern gilt nur für die Zukunft.

Normenkette:

EStG §10 e ; FGO § 115 Abs. 2, 3 ;

Gründe:

Die Beschwerde ist unbegründet.

1. Die Rechtssache hat entgegen der Auffassung der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) keine grundsätzliche Bedeutung (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung -- FGO --).

Die von den Klägern für klärungsbedürftig gehaltene Rechtsfrage, ob die Begünstigung gemäß § 10e des Einkommensteuergesetzes (EStG) für eine Wohnung zu versagen ist, die in einem Wochenendhausgebiet ohne wirksamen Bebauungsplan belegen ist, ist durch die Rechtsprechung für Wohnungen, die wie diejenige der Kläger nach Maßgabe der erteilten Baugenehmigung nur als Wochenendwohnung genehmigt wurde, bereits geklärt.