Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind verheiratet und haben den Güterstand der Gütergemeinschaft vereinbart. Aus dem rd. 84,59 ha großen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb erzielen sie Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Ihren Gewinn ermitteln sie nach § 4 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Zum Betriebsvermögen des landwirtschaftlichen Betriebes gehörte ein sog. Kötterhaus, die frühere Landarbeiterwohnung ... Es ist ca. 400 bis 500 m von der Hofstelle entfernt und war bis August 1985 an die Familie ... vermietet. Nach ihrem Auszug erhielten die Mieter zum Ausgleich für die von ihnen vorgenommenen Renovierungen 4000 DM.
Ende 1985 wurde das Haus von den Eheleuten ... genutzt, die sich vergeblich um einen langfristigen Mietvertrag bemühten. Die Beziehung wurde jedoch abgebrochen. Die Mieter erhielten für die von ihnen durchgeführten Reparaturen und Modernisierungen eine Entschädigung von 2400 DM.
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