BFH - Urteil vom 16.10.1997
IV R 6/97
Fundstellen:
BFH/NV 1998, 827

Wohnungsüberlassung im land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen

BFH, Urteil vom 16.10.1997 - Aktenzeichen IV R 6/97

DRsp Nr. 1998/9157

Wohnungsüberlassung im land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen

Von einer unentgeltlichen Überlassung einer Wohnung i.S. des § 52 Abs. 15 Satz 9 EStG kann nicht ausgegangen werden, wenn es von den Eltern lediglich geduldet wird, daß der im land- und forstwirtschaftlichen Bereich ohne Arbeitsentgelt mitarbeitende Sohn die Wohnung gelegentlich nutzt.

Gründe:

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind verheiratet und haben den Güterstand der Gütergemeinschaft vereinbart. Aus dem rd. 84,59 ha großen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb erzielen sie Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Ihren Gewinn ermitteln sie nach § 4 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG).

Zum Betriebsvermögen des landwirtschaftlichen Betriebes gehörte ein sog. Kötterhaus, die frühere Landarbeiterwohnung ... Es ist ca. 400 bis 500 m von der Hofstelle entfernt und war bis August 1985 an die Familie ... vermietet. Nach ihrem Auszug erhielten die Mieter zum Ausgleich für die von ihnen vorgenommenen Renovierungen 4000 DM.

Ende 1985 wurde das Haus von den Eheleuten ... genutzt, die sich vergeblich um einen langfristigen Mietvertrag bemühten. Die Beziehung wurde jedoch abgebrochen. Die Mieter erhielten für die von ihnen durchgeführten Reparaturen und Modernisierungen eine Entschädigung von 2400 DM.