I.
Streitig ist im Verfahren zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes, ob die Antragstellerin die Voraussetzungen erfüllt, an die das Eigenheimzulagegesetz - EigZulG - die Förderung gemäß § 17 knüpft.
1. Die Antragstellerin ist eine mit Statut vom 10. Juli 1997 unter der Firma "BG" gegründete eingetragene Genossenschaft (eG). Durch Beschluss der Generalversammlung vom 2. April 2001 wurde ihre Firma auf die Bezeichnung "BG" geändert.
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