FG Berlin - Urteil vom 11.11.1997
5105/96

Zahlung des Vermittlers an Investoren eines Immobilienfonds

FG Berlin, Urteil vom 11.11.1997 - Aktenzeichen 5105/96

DRsp Nr. 2001/2690

Zahlung des Vermittlers an Investoren eines Immobilienfonds

Zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gehören auch Zahlungen des Eigenkapitalvermittlers an Investoren anläßlich ihres Beitritts zu einem geschlossenen Immobilienfonds.

Tatbestand:

Die Kläger sind Gesellschafter ...-GbR-, die von den Klägern zu 1. und zu 2. im Jahre 1987 gegründet wurde. Zweck der Gesellschaft ist es, das Grundstück ... das von den Gründungsgesellschaftern ebenfalls im Jahre 1987 erworben wurde, mit einem Mehrfamilienhaus zu bebauen und dieses nach Fertigstellung zu vermieten und zu verwalten. Bei der Gesellschaft handelt es sich um einen geschlossenen Immobilienfonds. Das Gebäude wurde im Dezember 1989 fertiggestellt. Im Streitjahr waren an der Gesellschaft insgesamt 56 Gesellschafter beteiligt.