OLG Bremen - Beschluss vom 31.08.2023
3 W 15/23
Normen:
BGB § 168; BGB § 672; BGB § 173; GBO § 29;
Fundstellen:
FamRZ 2023, 1992
MDR 2023, 1458
ZEV 2023, 656
Vorinstanzen:
AG Bremen, vom 11.05.2023 - Vorinstanzaktenzeichen VL47-2376/1

Zeitliche Grenzen einer BevollmächtigungVoraussetzungen der Annahme einer Bevollmächtigung über den Tod des Vollmachtgebers hinaus

OLG Bremen, Beschluss vom 31.08.2023 - Aktenzeichen 3 W 15/23

DRsp Nr. 2023/11685

Zeitliche Grenzen einer Bevollmächtigung Voraussetzungen der Annahme einer Bevollmächtigung über den Tod des Vollmachtgebers hinaus

1.) Auslegung einer Erklärung als Vollmacht über den Tod hinaus. 2.) Zur Legitimationswirkung der Vollmacht nach dem Tod des Vollmachtgebers, wenn die beiden gemeinschaftlich Bevollmächtigten auch gemeinschaftliche Erben sind.

3. Eine den volljährigen Kindern erteilte Vollmacht, die gelten soll, "wenn wir beide durch Alter oder Krankheit darin gehindert sind, für uns selber zu sorgen", ist so auszulegen, dass sie für die im Vordergrund stehenden Vermögensangelegenheiten auch über den Tod hinaus gelten soll. Der Anwendung der Zweifelsfallsregelung in § 672 Abs. 1 S. 1 BGB bedarf es dazu nicht. 4. Eine so erteilte Vollmacht erlischt auch nicht, wenn die Bevollmächtigten auch gemeinschaftlich Erben des zuletzt verstorbenen Vollmachtgebers geworden sein sollten. Denn die Legitimationswirkung der Vollmacht ist im Interesse eines reibungslosen Rechtsverkehrs in jedem Fall als fortbestehend anzusehen, wenn sie den bevollmächtigten Erben weitergehende Handlungsmöglichkeiten eröffnet und schutzwürdige Interessen nicht entgegenstehen.

Auf die Beschwerde wird die Zwischenverfügung des Amtsgerichts Bremen - Grundbuchamt - vom 11.05.2023 aufgehoben.