Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts München, Außensenate Augsburg, vom 15.10.2020 –
Die Kosten des Revisionsverfahrens betreffend Einkommensteuer haben die Kläger gemeinsam zu tragen, im Übrigen trägt die Kosten der Kläger allein.
I.
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