BGH - Urteil vom 06.02.1985
IVa ZR 82/83
Normen:
StBerG § 68 ;
Fundstellen:
MDR 1985, 1006
NJW 1985, 1964
Vorinstanzen:
OLG Düsseldorf,
LG Düsseldorf,

Zeitpunkt der Schadensentstehung bei Überarbeitung einer fehlerhaften Buchführung

BGH, Urteil vom 06.02.1985 - Aktenzeichen IVa ZR 82/83

DRsp Nr. 1996/6032

Zeitpunkt der Schadensentstehung bei Überarbeitung einer fehlerhaften Buchführung

»Unabhängig davon, ob das Vertragsverhältnis mit dem steuerlichen Berater beendet ist, entsteht in Fall einer Überarbeitung der fehlerhaften Buchführung oder sonstigen Arbeit des (früheren) steuerlichen Beraters der Schaden in aller Regel in dem Zeitpunkt, in welchem für den Steuerpflichtigen Korrekturkosten notwendigerweise anfallen.«

Normenkette:

StBerG § 68 ;

Tatbestand:

Die Klägerin verlangt Ersatz der Kosten, die sie aufgewendet haben will, weil die vom Beklagten erstellte Buchführung habe überarbeitet werden müssen, als es zu Beanstandungen des Finanzamtes bei einer Außenprüfung kam.