FG Berlin - Urteil vom 26.11.2002
5 K 5356/00
Normen:
EStG § 7 Abs. 4 ; EStG § 9 Abs. 1 Nr. 7 ; VermG § 2 ; VermG § 16 ; VermG § 34 ; VermG § 7 Abs. 7 ;
Fundstellen:
EFG 2003, 684

Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums bei Übertragung nach dem VermG

FG Berlin, Urteil vom 26.11.2002 - Aktenzeichen 5 K 5356/00

DRsp Nr. 2003/6575

Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums bei Übertragung nach dem VermG

Auf Grund der Besonderheiten der Rückübertragung nach dem VermG kann die AfA für ein rückübertragenes Grundstück erst mit dem Zeitpunkt der Rückübertragung geltend gemacht werden. Insoweit kommt der Verwaltungsentscheidung für die Rückübertragung konstitutive Wirkung zu, wobei für den Zeitpunkt der Rückübergabe nicht erst auf die Bestandskraft des Bescheides, sondern auf den Zugang bzw. die Zustellung des Restitutionsbescheides abzustellen ist.

Normenkette:

EStG § 7 Abs. 4 ; EStG § 9 Abs. 1 Nr. 7 ; VermG § 2 ; VermG § 16 ; VermG § 34 ; VermG § 7 Abs. 7 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darum, ob der Beklagte die mit Feststellungserklärung vom 5. Februar 1999 beantragte Durchführung der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte 1994 der Klägerin aus der Vermietung und Verpachtung des Grundstücks ... zu Recht abgelehnt hat.