FG München - Urteil vom 29.11.2005
6 K 836/04
Normen:
EStG § 17 ;

Zeitpunkt des Verlustes nach § 17 EStG

FG München, Urteil vom 29.11.2005 - Aktenzeichen 6 K 836/04

DRsp Nr. 2006/1196

Zeitpunkt des Verlustes nach § 17 EStG

1. Ein Auflösungsverlust nach § 17 Abs. 4 EStG entsteht grundsätzlich erst mit Abschluss des Liquidationsverfahrens. 2. Ausnahmsweise kann dieser Zeitpunkt schon vor Abschluss der Liquidation liegen, wenn mit einer wesentlichen Änderung des bereits festgestellten Verlustes nicht mehr zu rechnen ist.

Normenkette:

EStG § 17 ;

Tatbestand:

I.

Streitig ist, ob ein Verlust nach § 17 Einkommensteuergesetz (EStG) im Streitjahr 2001 angefallen ist.

Die Kläger sind zusammen zur Einkommensteuer veranlagte Ehegatten. Der Kläger war Alleingesellschafter der 1996 gegründeten Fa. NN Wohnbau GmbH (GmbH), einer Bauträgerin nach § 34 c der Gewerbeordnung. Mit Liquidationsbeschluss vom 23. Oktober 2000, eingetragen in das Handelsregister am 17. November 2000, wurde die GmbH aufgelöst. Die Gesellschafterversammlung stellte mit notarieller Urkunde vom 19. November 2001 die Beendigung der Liquidation fest, die Beendigung wurde am gleichen Tag dem Registergericht mitgeteilt. Die Löschung der GmbH im Handelsregister erfolgte am 19. Juni 2002.