BFH - Urteil vom 15.12.2009
IX R 9/08
Normen:
EStG § 7; EStG § 7a Abs. 4; EStG § 9 Abs. 1 S. 1,S. 3 Nr. 7; FördG § 1 Abs. 1 S. 1, 2; FördG § 2; FördG § 3; FördG § 4; AO § 39;
Vorinstanzen:
FG Hamburg, vom 11.12.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 278/04

Zeitpunkt einer Anschaffung im steuerrechtlichen Sinn bei nicht vollzogenem Eigentümerwechsel i.R.d. Eigentumserwerbs von Grundstücken; Bestimmung des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse im jeweiligen Einzelfall bei einer von der zivilrechtlichen Inhaberstellung abweichenden Zuordnung eines Wirtschaftsguts; Geltendmachung von Sonderabschreibungen für die Anschaffung eines Gebäudes bei Verwendung zur Einkünfteerzielung innerhalb des Förderzeitraums durch den Steuerpflichtigen

BFH, Urteil vom 15.12.2009 - Aktenzeichen IX R 9/08

DRsp Nr. 2010/7011

Zeitpunkt einer Anschaffung im steuerrechtlichen Sinn bei nicht vollzogenem Eigentümerwechsel i.R.d. Eigentumserwerbs von Grundstücken; Bestimmung des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse im jeweiligen Einzelfall bei einer von der zivilrechtlichen Inhaberstellung abweichenden Zuordnung eines Wirtschaftsguts; Geltendmachung von Sonderabschreibungen für die Anschaffung eines Gebäudes bei Verwendung zur Einkünfteerzielung innerhalb des Förderzeitraums durch den Steuerpflichtigen

Normenkette:

EStG § 7; EStG § 7a Abs. 4; EStG § 9 Abs. 1 S. 1,S. 3 Nr. 7; FördG § 1 Abs. 1 S. 1, 2; FördG § 2; FördG § 3; FördG § 4; AO § 39;

Gründe

I.

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine GbR, die ab dem Streitjahr 1999 Einkünfte aus der Verpachtung der selbständigen gewerblichen Einheit T erzielt.

1. 2.