Streitig ist die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages bei einer Betriebsstätte eines Bergwerkunternehmens.
Die Firma 1, Stadt 1 , betreibt ein untertägiges Bergwerk für den Abbau von Flussspat und anderen Nutzmineralien auf einem der Firma 2 gehörenden Gelände. Sie selbst hat keinen Grundbesitz. Beide Gesellschaften gehören zur Firmengruppe 3 . Langfristig, nach Abschluss der noch laufenden Erschließungsphase, soll die Firma 2 auf demselben Gelände die Aufbereitung des Roherzes leisten.
Das Betriebsgelände ist ein zusammenhängendes Areal, welches sich über das Gebiet der Gemeinden Stadt 1 und Stadt 2 erstreckt. Zusätzlich besitzt die Firma 2 einige weitere Flächen in geringer Entfernung.
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