FG Hamburg - Urteil vom 19.11.2008
6 K 173/07
Normen:
AO § 233a; KStG § 21;
Fundstellen:
EFG 2009, 542

Zinsberechnung bei Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung

FG Hamburg, Urteil vom 19.11.2008 - Aktenzeichen 6 K 173/07

DRsp Nr. 2009/4888

Zinsberechnung bei Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung

Die Handelsbilanz ist maßgeblich für die gemäß § 21 KStG zu bildende Rückstellung für Beitragsrückerstattungen. Die Änderung der Handelsbilanz stellt im Hinblick auf eine geänderte Steuerfestsetzung infolge erhöhter Zuführungen zur Rückstellung für Beitragsrückerstattungen ein rückwirkendes Ereignis i.S.d. § 233 a Abs. 2 a AO dar.

Normenkette:

AO § 233a; KStG § 21;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die zutreffende Zinsfestsetzung nach § 233a AO.

Die Klägerin ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit im Sinne der §§ 15 ff. VAG. Der wesentliche Gegenstand des Unternehmens ist der direkte und der indirekte Betrieb der .....- und der .....-Versicherung. Als .....-versicherungsunternehmen hat die Klägerin den Jahresabschluss und den Lagebericht nach den Vorschriften der §§ 341 ff. HGB aufzustellen.

Der Jahresabschluss des Streitjahres 1996 wurde am 28.04.1997 aufgestellt und vom Aufsichtsrat am 23.05.1997 festgestellt. Die Überschussverwendung ist in § 24 Abs. 3 der Satzung der Klägerin wie folgt geregelt: