1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
3. Die Revision wird zugelassen.
Streitig ist zwischen den Beteiligten die Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften der §§ 4h des Einkommensteuergesetzes – EStG – und 8a des Körperschaftsteuergesetzes – KStG – in der Fassung des Unternehmenssteuerreformgesetzes – UStRefG 2008 –.
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