I. Neben dem Zivildienst (1. September 1999 bis 30. September 2000) nahm der Sohn (P.) der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ab 1. September 1999 --berufsbegleitend-- das sechssemstrige Studium der Betriebswirtschaft an der Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie O. (VWA) auf. Nach den eingereichten Unterlagen der VWA erfordert das Studium (einschl. Vor- und Nacharbeit) während der Vorlesungszeit einen Zeitaufwand von durchschnittlich mehr als 20 Wochenstunden, die Lehrveranstaltungen finden an zwei bis drei Tagen je Woche statt (werktags von 18.00 Uhr bis 21.15 Uhr; samstags von 8.00 Uhr bis 11.15 Uhr).
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