FG Bremen - Urteil vom 10.10.2001
299328K 3
Normen:
ZK Art. 203 Abs. 3 ; ZK Art. 204 ; ZK Art. 236 ; ZK Art. 239 ; ZK Art. 213 ; ZK-DVO Art. 859 Nr. 5 ; AO (1977) § 5 § 44 ;

Zollschuldentstehung bei Entfernung einer sich in vorübergehender Verwahrung befindender Ware vom Verwahrungsort; Ausübung des Auswahlermessens bei Gesamtschuldnern; Zollrecht

FG Bremen, Urteil vom 10.10.2001 - Aktenzeichen 299328K 3

DRsp Nr. 2003/7296

Zollschuldentstehung bei Entfernung einer sich in vorübergehender Verwahrung befindender Ware vom Verwahrungsort; Ausübung des Auswahlermessens bei Gesamtschuldnern; Zollrecht

1. Eine Ware, die sich im Status der vorübergehenden Verwahrung befindet, wird der zollamtlichen Überwachung i.S. von Art. 203 ZK entzogen, sobald sie vom Verwahrungsort entfernt wird, ohne dass die zuständige Zollbehörde dem zugestimmt oder die Ware durch Anmeldung zu einem bestimmten Zollverfahren eine zollrechtliche Bestimmung erhalten hat. 2. Bei einer Zollschuldentstehung nach Art. 203 ZK hat das FA zu prüfen, ob weitere Personen als Schuldner dieser Zollschuld in Betracht kommen und gegebenenfalls eine Auswahl bei der Heranziehung zu treffen und zu begründen.

Normenkette:

ZK Art. 203 Abs. 3 ; ZK Art. 204 ; ZK Art. 236 ; ZK Art. 239 ; ZK Art. 213 ; ZK-DVO Art. 859 Nr. 5 ; AO (1977) § 5 § 44 ;

Tatbestand: