FG Hamburg - Urteil vom 09.12.2013
4 K 203/12
Normen:
Zollkodex; Kombinierte Nomenklatur;

Zolltarifierung: Einreihung von Sudoku-Rätsel-Büchern

FG Hamburg, Urteil vom 09.12.2013 - Aktenzeichen 4 K 203/12

DRsp Nr. 2014/11155

Zolltarifierung: Einreihung von Sudoku-Rätsel-Büchern

Eine Ware aus bedrucktem Papier im Taschenbuchformat, die neben 160 Seiten mit Sudoku-Rätseln noch mehrere Druckseiten enthält zum einen mit einer Einleitung über die Herkunft der Rätsel sowie Lösungsregeln nebst -hinweisen und zum anderen mit den Lösungen der abgedruckten Rätsel, ist nicht in die Pos. 4901 KN einzureihen, weil es an einem Text zum Lesen fehlt, sondern in die Pos. 4911.

Normenkette:

Zollkodex; Kombinierte Nomenklatur;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob ein Druckerzeugnis als Buch unter die Codenummer 4901 der Kombinierten Nomenklatur (KN) oder als anderes Druckerzeugnis unter die Position 4911 KN einzureihen ist.

1. a) Die Klägerin beantragte am 09.12.2011 die Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft (vZTA) für ein Rätselbuch "Sudoku XX" und schlug zur Einreihung aus der Position 4901 "Bücher, Broschüren und ähnliche Drucke, auch in losen Bogen oder Blättern" die Codenummer 4901 0099 00 vor.