FG München - Urteil vom 26.11.2003
3 K 3119/03
Normen:
KN Unterposition; KN Unterposition 8536 5011; KN Unterposition 8536 5007;

Zolltarifliche Einreihung elektronischer Schalter Light Touch Switches

FG München, Urteil vom 26.11.2003 - Aktenzeichen 3 K 3119/03

DRsp Nr. 2006/1178

Zolltarifliche Einreihung elektronischer Schalter "Light Touch Switches"

Der einen elektromechanischen Schnappschalter i.S. der Unterposition 8536 5007 der Kombinierten Nomenklatur (KN) charakterisierende Schnappvorgang wird durch Einwirken auf ein Medium, z.B. Schaltzunge, Federblatt, dadurch erzielt, dass bei Erreichen einer bestimmten Stellung des Mediums (Druckpunkt) ein Kippvorgang ausgelöst wird, im Zuge dessen die Medien Kontaktebenen freigeben und diese, nicht die Medien, zuschnappen. Elektromechanische Tastenschalter, die das Schließen von elektrischen Stromkreisen durch Druck mittels eines Druckknopfes auf eine biegsame Kontakt-Metallmembrane bewirken, wobei sich die Kontakte unmittelbar schließen, werden von der Unterposition 8536 5011 KN erfasst. Sie sind keine Schnappschalter (Kippschalter) i.S. der KN.

Normenkette:

KN Unterposition; KN Unterposition 8536 5011; KN Unterposition 8536 5007;

Tatbestand:

I.

Streitig ist die Tarifierung verschiedener elektronischer Schalter "Light Touch Switches" der E-Serie.