I.
Streitig ist die Tarifierung von Funkempfangsmodulen.
Die Klägerin beantragte am 2. Juli 2002 bei der Oberfinanzdirektion - OFD - Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt - (ZPLA) die Erteilung von 7 verbindlichen Zolltarifauskünften - vZTAe - über verschiedene Modelle von Datenfunkempfangsmodule und begehrte die Einreihung als "Teile, erkennbar ausschließlich oder hauptsächlich für Geräte der Positionen 8525 bis 8528" in die Unterpos. 8529 9040 der Kombinierten Nomenklatur - KN -.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|