BFH vom 15.06.1993
VII R 69/90

Zollwertbemessung bei schadhafter Ware

BFH, vom 15.06.1993 - Aktenzeichen VII R 69/90

DRsp Nr. 2001/1250

Zollwertbemessung bei schadhafter Ware

Bei der Bemessung des Zollwerts einer Ware ist der Schaden, der schon vor der Lieferung der Ware eingetreten ist, zu berücksichtigen. Die Wiedervorlage der Einfuhrlizenz ist zur Erstattung des in unrichtiger Höhe erhobenen Zolls nicht erforderlich.