FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 26.11.2003
2 K 1208/98
Normen:
ZRFG § 3 ; AO § 130 Abs. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2004, 461

Zonenrandförderung: Zum Beginn der Verwendung für eigenbetriebliche Zwecke sowie zu den Voraussetzungen für die Rücknahme eines Bewilligungsbescheides

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.11.2003 - Aktenzeichen 2 K 1208/98

DRsp Nr. 2004/2145

Zonenrandförderung: Zum Beginn der Verwendung für eigenbetriebliche Zwecke sowie zu den Voraussetzungen für die Rücknahme eines Bewilligungsbescheides

1. Bei Erwerb eines vermieteten begünstigten Wirtschaftsguts muss in entsprechender Anwendung der TZ 14 der Zonenrandförderungsrichtlinien spätestens nach drei Monaten eine Verwendung für eigenbetriebliche Zwecke beginnen. 2. Zu den Voraussetzungen einer Rücknahme nach § 130 Abs. 2 Nr. 3 AO

Normenkette:

ZRFG § 3 ; AO § 130 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob Bescheide über die Bewilligung von Sonderabschreibungen nach § 3 Zonenrandförderungsgesetz (ZRFG) für 1993 und 1994 für ein Gebäude teilweise zurückgenommen werden durften.

Der Kläger ist Arzt und betrieb ursprünglich in gemieteten Räumen, eine Einzelpraxis, aus der er Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) erzielte. Die Einkünfte wurden gemäß § 4 Abs. 3 EStG als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben ermittelt.