FG Hessen - Urteil vom 12.12.2007
4 K 1207/07
Normen:
AO § 33 Abs. 1 ; EStG § 11 ;
Fundstellen:
EFG 2009, 1384

Zufluss; Zwangsverwaltung; Miete; Schuldumschaffung; Stundung; Darlehen; Schuldnovation; Abgrenzung - Abgrenzung zwischen Schuldumwandlung und Stundung - ; Zufluss von Miete bei zwangsverwalteten Grundstücken

FG Hessen, Urteil vom 12.12.2007 - Aktenzeichen 4 K 1207/07

DRsp Nr. 2008/23564

Zufluss; Zwangsverwaltung; Miete; Schuldumschaffung; Stundung; Darlehen; Schuldnovation; Abgrenzung - Abgrenzung zwischen Schuldumwandlung und Stundung - ; Zufluss von Miete bei zwangsverwalteten Grundstücken

1. Wird im Falle der Zwangsverwaltung abweichend von den rechtlichen Befugnissen der Mietzins nicht an den Zwangsverwalter, sondern tatsächlich an den Vollstreckungsschuldners geleistet, ist bei diesem ein Zufluss gegeben, so dass ihn auch die steuerlichen Pflichten aus dem Zufluss der Mittel treffen. 2. In der Schuldumschaffung (Novation) liegt eine Verfügung des Gläubigers über seine bisherige Forderung, die einkommensteuerrechtlich so anzusehen ist, als ob der Schuldner die Altschuld begleicht und zugleich eine neue Verpflichtung für die Rückzahlung desselben Betrages durch den Gläubiger eingeht.