BFH - Urteil vom 27.11.2002
X R 17/01
Normen:
AO § 122 Abs. 2 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 586

Zugang der Einspruchsentscheidung; Richtigkeit des Postaufgabedatums

BFH, Urteil vom 27.11.2002 - Aktenzeichen X R 17/01

DRsp Nr. 2003/5682

Zugang der Einspruchsentscheidung; Richtigkeit des Postaufgabedatums

1. Das einfache Bestreiten, die Einspruchsentscheidung sei nicht innerhalb des 3-Tage-Zeitraums des § 122 Abs. 2 Nr. 1 AO eingegangen, genügt nicht, die gesetzliche Vermutung über den Zeitpunkt des Zugangs zu entkräften. Es müssen vielmehr Zweifel berechtigt sein, sei es nach den Umständen des Falles, sei es nach dem schlüssigen Vorbringen des Stpfl.2. Entsprechendes gilt, wenn der Empfänger die Richtigkeit des aus den Akten des FA ersichtlichen Datums der Aufgabe zur Post in Zweifel ziehen will.

Normenkette:

AO § 122 Abs. 2 Nr. 1 ;

Gründe:

I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war im Streitjahr 1994 als selbständiger Unternehmensberater tätig. Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) setzte die Einkommensteuer 1994 am 21. November 1996 unter Ansatz eines vom Kläger erklärten Gewinns in Höhe von 49 253,17 DM auf 7 851 DM fest. Aufgrund von Kontrollmitteilungen des Finanzamts L erließ das FA am 10. September 1998 einen auf § 164 Abs. 2 der Abgabenordnung (AO 1977) gestützten Einkommensteueränderungsbescheid für 1994 und erhöhte darin die Einkommensteuer auf 20 091 DM. Der Kläger legte dagegen Einspruch ein.