Die Beschwerden der Beteiligten zu 1) und 2) vom 28.11.2018 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Registergericht - Dortmund vom 20.11.2018, nicht abgeholfen durch Beschluss vom 30.11.2018, werden auf Kosten der Beteiligten zu 1) und 2) zurückgewiesen.
Der Beschwerdewert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
Die zulässigen Beschwerden gegen die Zurückweisung der Anmeldung vom 13.11.2018 sind unbegründet.
Soweit das Amtsgericht die Anmeldung vom 13.11.2018 hinsichtlich der Eintragung eines zum 31.12.2018 erfolgenden Geschäftsführerwechsels zurückgewiesen hat, begegnet dies keinen rechtlichen Bedenken. Die Entscheidung hält dem Beschwerdevorbringen stand.
I. Die Anmeldung erweist sich als derart verfrüht, dass deren Zurückweisung unter dem Gesichtspunkt der Unzulässigkeit einer Eintragung eines Ereignisses, welches zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht eingetreten ist, zu Recht erfolgt ist.
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