FG Köln - Urteil vom 11.12.2019
14 K 1702/19
Normen:
BGB § 387; AO § 226 Abs. 1; AO § 38; AO § 37 Abs. 2; AO § 240 Abs. 1 S. 1; AO § 238 Abs. 1 S. 3;
Fundstellen:
BB 2020, 2209
ZInsO 2020, 2049

Zulässigkeit der Aufrechnung gegen Erstattungsansprüche aus der Einkommensteuerveranlagung; Rechtmäßigkeit der Aufrechnung mit Einkommensteuerschulden; Aufrechnung nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

FG Köln, Urteil vom 11.12.2019 - Aktenzeichen 14 K 1702/19

DRsp Nr. 2020/9403

Zulässigkeit der Aufrechnung gegen Erstattungsansprüche aus der Einkommensteuerveranlagung; Rechtmäßigkeit der Aufrechnung mit Einkommensteuerschulden; Aufrechnung nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

BGB § 387; AO § 226 Abs. 1; AO § 38; AO § 37 Abs. 2; AO § 240 Abs. 1 S. 1; AO § 238 Abs. 1 S. 3;

Tatbestand

Der Kläger wurde mit Beschluss des Amtsgerichts L vom ... - 01 IK 01/17 über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Frau M (nachfolgend: Schuldnerin) zum Insolvenzverwalter bestellt. Zugrunde lag der Eigenantrag der Schuldnerin vom 15.07.2017.

Die Schuldnerin, die bei der Q beschäftigt ist, wurde vom Beklagten für die Jahre 2010, 2011 und 2012 sowie 2015, 2016 und 2017 zur Einkommensteuer veranlagt.