Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 11.12.2018 – 7 V 7186/18 aufgehoben und der Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abgelehnt.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Antragsteller zu tragen.
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