BFH - Beschluss vom 10.12.2019
I B 11/19
Normen:
FGO § 60 Abs. 3;
Fundstellen:
AO-StB 2021, 383
BFH/NV 2022, 24
IStR 2021, 947
Vorinstanzen:
FG Köln, vom 21.11.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 14 K 3066/15

Zulässigkeit der Beiladung einer aufgelösten englischen Limited

BFH, Beschluss vom 10.12.2019 - Aktenzeichen I B 11/19

DRsp Nr. 2021/16572

Zulässigkeit der Beiladung einer aufgelösten englischen Limited

NV: Der notwendigen Beiladung einer englischen Limited gemäß § 60 Abs. 3 FGO steht nicht entgegen, dass die Limited aufgelöst ist. Dies gilt auch dann, wenn sie nach englischem Gesellschaftsrecht nicht mehr existent sein sollte.

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 21.11.2018 – 14 K 3066/15 aufgehoben.

Die Sache wird an das Finanzgericht Köln zurückverwiesen.

Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens übertragen.

Normenkette:

FGO § 60 Abs. 3;

Gründe

I.

Der in der Bundesrepublik Deutschland ansässige Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) war im Streitjahr (2010) zu 899/1 000 an der am ...2010 in Großbritannien gegründeten ... Limited Partnership (LP) als beschränkt haftender Gesellschafter beteiligt. Bei der LP handelt es sich nach der offenkundigen —wenn auch nicht mit konkreten Feststellungen belegten— Annahme des Finanzgerichts (FG) um eine mit einer deutschen Personengesellschaft vergleichbare Gesellschaftsform. Darüber hinaus waren an der LP die Beigeladene zu 100/1 000 als weitere beschränkt haftende Gesellschafterin sowie die ... Limited (Ltd.) mit Sitz in Großbritannien zu 1/1 000 als unbeschränkt haftende Gesellschafterin beteiligt.