I. Die als Rechtsanwältin beim Amtsgericht Ö. und beim Landgericht H. zugelassene Antragstellerin gründete zusammen mit ihrem Vater, einem Steuerberater, eine Partnerschaftsgesellschaft, die als Steuerberatungsgesellschaft zugelassen ist. Die Antragstellerin ist am Partnerschaftsvermögen mit 2 % beteiligt; die übrigen Anteile hält der Steuerberater. Im August 1999 bildete die Antragstellerin mit dieser Steuerberatungsgesellschaft eine Bürogemeinschaft und informierte die Antragsgegnerin hierüber.
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