BGH, Urteil vom 25.10.1982 - Aktenzeichen StbStR 1/82
DRsp Nr. 1997/3024
Zulässigkeit der Revision der Staatsanwaltschaft
»Die Revision nach § 129 Abs. 1 Nr. 2StBerG ist nur zulässig, wenn die Staatsanwaltschaft mit dem Rechtsmittel weiterhin die Ausschließung des Betroffenen aus dem Beruf verfolgt.«