Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 22. Januar 2015 3 K 393/13 aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des gesamten Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen hat die Klägerin zu tragen.
I.
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist zusammen mit V zu jeweils 50 % als Kommanditist an B KG (im Weiteren: Beigeladene) beteiligt. Daneben war die Klägerin Gesellschafterin der R OHG.
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