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Die Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.
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Die Beschlüsse des Amtsgerichts Augsburg vom 28. Oktober 2008 -
I.
Die Beschwerdeführer wenden sich gegen die Anordnung der Entnahme von Körperzellen und deren molekulargenetische Untersuchung im Zusammenhang mit gegen sie geführten Strafverfahren.
1.
a)
Der Beschwerdeführer zu 1) ist durch Urteil des Amtsgerichts Augsburg vom 20. Oktober 2005 wegen Unterschlagung in Tateinheit mit Verletzung des Briefgeheimnisses in Tatmehrheit mit Bedrohung in Tatmehrheit mit versuchter Nötigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
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