FG Mecklenburg-Vorpommern - Urteil vom 21.10.2009
1 K 127/05
Normen:
EStG 1999 § 7g Abs. 3 S. 3 Nr. 3;

Zulässigkeit einer durch Sammelbuchung eingebuchten Ansparrücklage für mehrere Wirtschaftsgüter bei Dokumentation der einzelnen Wirtschaftsgüter in einem zu den Steuerunterlagen genommenen Investitionsplan

FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 21.10.2009 - Aktenzeichen 1 K 127/05

DRsp Nr. 2010/8279

Zulässigkeit einer durch Sammelbuchung eingebuchten Ansparrücklage für mehrere Wirtschaftsgüter bei Dokumentation der einzelnen Wirtschaftsgüter in einem zu den Steuerunterlagen genommenen Investitionsplan

1. Die für die Anerkennung einer Ansparrücklage bei geplanter Anschaffung mehrerer Wirtschaftsgüter erforderliche Nachvollziehbarkeit in der Buchführung ist auch dann gegeben, wenn der Steuerpflichtige einen Investitionsplan mit den erforderlichen Angaben (Bezeichnung der einzelnen Wirtschaftsgüter, jeweils vorgesehene Anschaffungskosten, geplantes Investitionsjahr, Höhe der Rücklage je einzelnes Wirtschaftsgut, Gesamtrücklage) zu seinen steuerlichen Unterlagen genommen hat und anschließend nicht getrennt je eine Einzelrücklage pro Wirtschaftsgut gebucht, sondern lediglich eine Sammelbuchung in Höhe der Gesamtrücklage vorgenommen worden ist (Abgrenzung zum BFH v. 11.10.2007, X R 1/06; Anschluss an BMF v. 30.10.2007, IV B 2-S 2139-b/07/0001, 2007/0483907).