EuGH - Urteil vom 15.06.1999
Rs C-421/97
Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Vorinstanzen:
Tribunal de grande instance Meaux (Frankreich),

Zulässigkeit einer gestaffelten Kraftfahrzeugsteuer in Frankreich

EuGH, Urteil vom 15.06.1999 - Aktenzeichen Rs C-421/97

DRsp Nr. 2001/1075

Zulässigkeit einer gestaffelten Kraftfahrzeugsteuer in Frankreich

Eine nationale Kraftfahrzeugsteuerregelung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende hat nicht wegen des Anstiegs des Progressionskoeffizienten der Steuer zwischen der Steuerstufe 15-16 CV einerseits und den Steuerstufen mit mehr als 18 CV andererseits, zu denen nur eingeführte Fahrzeuge gehören, eine mit Artikel 95 Absatz 1 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 90 Absatz 1 EG) unvereinbare diskriminierende oder protektionistische Wirkung, sofern - entweder die Fahrzeuge der Steuerstufe 15-16 CV nicht als mit den Fahrzeugen der Steuerstufen mit mehr als 18 CV, insbesondere mit den Fahrzeugen der Stufe 23 CV und mehr, wie dem des Klägers, gleichartige Waren im Sinne der genannten Bestimmung angesehen werden können, - oder, sofern bestimmte Fahrzeuge der Steuerstufe 15-16 CV als mit den Fahrzeugen der Steuerstufen mit mehr als 18 CV, insbesondere mit den Fahrzeugen der Stufe 23 CV und mehr, gleichartige Waren angesehen werden können, wenn die Verbraucher unter den eingeführten Fahrzeugen der Steuerstufe 15-16 CV über eine solche Auswahl verfügen, daß der Anstieg des Progressionskoeffizienten zwischen der Steuerstufe 15-16 CV und den Steuerstufen mit mehr als 18 CV, insbesondere der Stufe 23 CV und mehr, nicht geeignet ist, den Verkauf von Fahrzeugen inländischer Herstellung zu begünstigen.

Tenor: