FG Thüringen - Urteil vom 19.11.2014
3 K 148/11
Normen:
FGO § 48 Abs. 1; FGO § 40 Abs. 2; FördG § 1 Abs. 1 S. 2; FördG § 4; AO § 122 Abs. 1; AO § 124 Abs. 1; AO § 125 Abs. 1;

Zulässigkeit einer Klage der neuen Gesellschafter einer GbR nach vollständigem Gesellschafterwechsel Wahlrecht zur Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen steht der Gesellschaft zu Bekanntgabe eines Feststellungsbescheids, der einen Veranlagungszeitraum vor dem Gesellschafterwechsel betrifft

FG Thüringen, Urteil vom 19.11.2014 - Aktenzeichen 3 K 148/11

DRsp Nr. 2015/13418

Zulässigkeit einer Klage der neuen Gesellschafter einer GbR nach vollständigem Gesellschafterwechsel Wahlrecht zur Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen steht der Gesellschaft zu Bekanntgabe eines Feststellungsbescheids, der einen Veranlagungszeitraum vor dem Gesellschafterwechsel betrifft

1. Ist bei Auswechselung sämtlicher Gesellschafter einer Personengesellschaft zur Vermeidung von deren Auflösung eine Fortsetzungsklausel vereinbart, kann nicht die Aufeinanderfolge mehrerer Personengesellschaften angenommen werden. Die Personengesellschaft wird im Klageverfahren, das eine einheitliche Gewinnfeststellung zum Gegenstand hat, vielmehr durch ihre jeweils vertretungsberechtigten Gesellschafter vertreten, selbst wenn diese im strittigen Zeitraum noch nicht Gesellschafter waren. 2. Die Rechtsfrage, wer nach einem Wechsel der Gesellschafter für vergangene, vor dem Gesellschafterwechsel liegende Zeiträume das Wahlrecht zur Inanspruchnahme und Verteilung der Sonderabschreibung nach § 4 FördG in Anspruch nehmen bzw. ausüben darf, war jedenfalls im Februar 1998 noch ungeklärt. Eine insoweit fehlerhafte Entscheidung des FA führt nicht zur Nichtigkeit eines zum damaligen Zeitpunkt erlassenen Feststellungsbescheids.